Die Spezialisten für Glasbalustraden
BAUVORSCHRIFTEN
Bauvorschriften für Glasbalustraden im Vereinigten Königreich
Die baurechtlichen Vorschriften für Glasgeländer greifen bei Veränderungen in der Bodenhöhe und Höhenunterschieden. Je nach Anwendungsfall gelten unterschiedliche Regelungen. In privaten Wohnräumen muss eine Balustrade beispielsweise vor einem Höhenunterschied von mehr als 600 mm schützen, in gewerblichen Bauten ist jedoch schon bei einem Höhenunterschied von 380 mm eine Absturzsicherung vorgeschrieben. Die meisten rahmenlosen Balustraden müssen mit 21,5 mm gehärtetem Verbundglas ausgestattet werden.
Es gibt noch weitere Vorschriften bezüglich der erforderlichen Balustradenhöhe im Verhältnis zu der entsprechenden Fallhöhe. Zudem bestehen Vorschriften hinsichtlich der Stoßkraft, der die Balustrade standhalten muss.
Bei der Verwendung von einscheibigem gehärteten Glas (eine einzelne Scheibe, kein Verbundglas) kann ein Bruch bereits gefährlich werden. In diesem Fall ist ein Handlauf als zweite Sicherung erforderlich.
BS 6180:2011 ist die für Balustradensysteme im Vereinigten Königreich geltende Norm. Der Schieberegler unten veranschaulicht die wichtigsten Belastbarkeitsanforderungen dieser Norm. Wenn Sie Fragen zu den britischen Bauvorschriften für Schutzgeländer und Balustraden haben, kontaktieren Sie uns bitte.
BELASTBARKEIT –
ANFORDERUNGEN
Für Schutzgeländer in Innen- und Außenbereichen von Gebäuden gemäß BS 6180:2011
0,36 kNINNENBEREICH, EINFAMILIENHÄUSER0,74 kNAUSSENBEREICH, EINFAMILIENHÄUSER0,74 kNINNENBEREICH, DIVERSE ANWENDUNGSZWECKE, GEWERBLICHE BAUTEN1,50 kNAUSSENBEREICH, DIVERSE ANWENDUNGSZWECKE, NORMALE GEWERBLICHE BAUTEN1,50 kNINNENBEREICH, VERKAUFSFLÄCHEN, GEWERBLICHE BAUTEN3,00 kNINNEN- UND AUSSENBEREICH, BEREICHE MIT MENSCHENANSAMMLUNGEN, GEWERBLICHE BAUTEN
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